10thApril

Immanuel KANT, die Aufklärung und sein „Sapere aude“

Aufklärung ist nach Kant „der Ausstieg des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“! Begonnen hat das Bemühen um eigenständiges Denken mit bahnbrechenden Denkern wie Nikolaus Kopernikus, Tycho Brahe und Johannes Kepler. Doch die Bemühungen eigenständigen Denkens hat noch andere „Väter“, so der Humanist Francesco Patrizi da Cherso (1529-1597), dem Autor der „Nova de universis philosophiae“. Er forderte, auf keine etablierte Autorität sich zu verlassen! Vielmehr müsse man alles selbst prüfen. Auch Übereinstimmung mehrerer Autoren sei kein Beweis, sie können sich auch auf ein bloßes Gerücht berufen. Damit hat er das Marx’sche Motto „Die Mehrheit hat immer recht“ widerlegt und das eigenständige Denken proklamiert.
Den Schritt zu eigenständigem Denken tat René Descartes (1596-1650) mit seinem Spruch „cogito ergo sum“ oder „Ich denke, also bin ich!“ Das hatte auch Auswirkungen auf Isaac Newton (1643-1727), der im Jahre 1687 sein „Gravitationsgesetz“ formulierte und im Jahre 1701 sein „Abkühlungsgesetz“. Doch warum taucht das Abkühlungsgesetz heute nirgendwo auf? Warum wird es bei der ganzen IPCC-Klimadiskussion totgeschwiegen? Dabei hat seit Urzeiten der Mensch die Kälte besonders gefürchtet, sich in Höhlen verkrochen oder in dicke Bärenfelle gehüllt und, um nicht zu erfrieren, Feuer gemacht? Einfach, er hat die Natur genauestens beobachtet und reagiert! Und alle „Klimaexperten“ negieren isaac Newton, den wohl berühmtesten Physiker des Abendlandes?
Zu etwa gleicher Zeit lebte der Philosoph Voltaire (1694-1776), ein Verstandesmensch, der frech sagte: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat!“ Und resignierte: „In einer irrsinnigen Welt vernünftig zu sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich“. Doch anerkannte er: „Die öffentliche Meinung regiert die Welt und am Ende regieren die Philosophen die Meinung der Menschen!“ Heute nennen sie sich „Experten“, die autoritär einen Absolutheitsanspruch reklamieren und andere Meinungen niedermachen, sei es als „Klimaexperten“ etc.
Eine wahre Geistesgröße war auch der Königsberger „Philosoph der Aufklärung“ Immanuel Kant (1724-1804). 1784 beantwortete er die Frage „Was ist Aufklärung?“ wie folgt: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eignen Verstandes zu bedienen! Ist also der Wahlspruch der Aufklärung“.
Fünf Jahre vor der gewalttätigen Französischen Revolution 1789 hatte Immanuel Kant geantwortet: „Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotismus und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue Vorurteile werden, ebensowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens dienen. Zur Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen“.
Dieser Sicht „von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlich Gebrauch zu machen“ folgten alle Menschen, die sich seit Beginn des
19. Jahrhunderts weitgehend gewaltlos für eine freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland einsetzten, auch die Verfassungsentwürfe und die Verfassung der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Auf dem Wartburgfest 1817 forderten die Studenten in ihrem 31. Gundsatz: „Das Recht, in freier Rede und Schrift eine Meinung über öffentliche Angelegenheiten
zu äußern, ist ein unveräußerliches Recht jeden Staatsbürgers“.
Auf dem Hambacher Fest 1832, ein weiterer Markstein der deutschen Freiheits- und Demokratiebewegung, wurde die Presse- und Meinungsfreiheit gefordert. Und nicht anders war es bei den Märzforderungen der Revolutionäre von 1848. In Artikel 4 der am 21. Dezember 1848 verabschiedeten Grundrechte des deutschen Volkes hieß es: „Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.“
Im 19. Jahrhundert waren die Machthaber in Deutschland noch nicht bereit, diesen Forderungen nachzukommen. Erst in der Weimarer Verfassung von 1919 gewann die Meinungsfreiheit Rechtskraft. „Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.“
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1949 hat an diese Vorläufer angeknüpft. Sein Artikel 5 bestimmt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Weitergehend als die Voräuferformulierungen wurde nicht nur die Meinungsfreiheit garantiert, sondern auch die Informationsfreiheit – eine äußerst wichtige Ergänzung: denn Meinungsbildung ohne Informationsfreiheit ist ein zweischneidiges Schwert. Wem der Zugang zu umfassender und konträrer Information verwehrt ist, ist viel anfälliger für Manipulationen aller Art.
1958 formulierte das Bundesverfassungsgericht Sätze wie: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarer Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, die ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“ (BVerfGE 7, 198) Aber auch: „Eine Meinungsäußerung ist jede Stellungnahme, jedes Dafürhalten, jedes Meinen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf dem Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an.“ (BVerfGE 61, 1)
Zu Recht hat auch die Meinungsfreiheit Schranken, die in Artikel 5 genannten „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“. Doch Allgemeine Gesetze sind nur solche, „die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit Vorrang hat.“
Was das konkret bedeutet, müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden. Sicher aber ist, dass ich diese Schranke nicht „gegen die Äußerung einer Meinung als solche“ richten darf – so wie es in Deutschland mittlerweile praktiziert wird, wenn eine Meinung politisch „stört“ und staatlicherseits sowie insbesondere von den Medien und wissenschaftlichen Gruppen als „Verschwörungsideologie“ geächtet wird. Insbesondere auf wissenschaftlichem Gebiet, insbesondere bei der „Klimaforschung“ werden Kritiker wie „Aussätzige“ behandelt und unter öffentlichen Druck gesetzt. Dies ist inzwischen „Gewohnheitsrecht“.
Doch auch hier warnte Kant: „Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen… dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben… Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen… Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten.“ Auch Kant hat gelitten. 1793 wurde er nach Publikation seiner Schrift „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ vom preußischen König Friedrich Wilhelm II. mit einem Lehr- und Publikationsverbot für religiöse Themen belegt. Dieses Verbot bestand bis 1797.
Laut Kant gibt es 1. analytische apriorische Urteile, 2. synthetische aposteriorische Urteile und 3. synthetische apriorische Urteile. Letztere sind die Basis für die reine Naturwissenschaft und Mathematik. Was ist der Unterschied zwischen Wetter, Witterung und Klima? Wetter ist Wissenschaft, Witterung ist eine Mittelung gleichartigen Wetters. Und Klima ist etwas Abstraktes, etwas Willkürliches, mit dem Menschen Menschenmassen manipulieren können, weil es nicht existiert. Es ist schon ein Wunder, dass bei einer Bevölkerung, bei der über 50 Prozent die „Reifeprüfung“ besitzen, kein Massenprotest dagegen sich erhebt, etwas, was wie das Klima in Natur nicht existiert, unter Schutz stellen zu wollen. Wie sagte schon Albert Einstein (1879-1955) „Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem ersten bin ich mir noch nicht ganz sicher“.
Wer hat den IPCC mit seinen Tausenden „Experten“ mit unendlich viel Dummheit gesegnet, dass er das „Klima schützen“ und die „Klimakrise bekämpfen will, so wie Don Quichote „gegen die Windmühlen“ kämpft? So schreibt der IPCC: „In der Klimaforschung und Modellierung müssen wir erkennen, dass wir es mit einem gekoppelten nichtlinearen chaotischen System zu tun haben, und dass daher eine langfristige Vorhersage zukünftiger Klimazustände nicht möglich ist“. Wenn also die Wettervorhersage auf maximal 14 Tage beschränkt ist, dann gilt das erst recht für das Klima, das ein „Mittel des Wetters von 30 Jahren“ darstellt. Für wie dumm hält das IPCC die Menschheit? Da gilt das, was Friedrich Nietzsche ((1844-1900) sagte: „Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas Seltenes, aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel“!
Ich rufe alle Ärzte, Landwirte, Juristen, Mediziner, Meteorologen und Physiker mit Friedrich Schillers (1759-1805) „Ode an die Freunde“ – mit „Männerstolz vor Königsthronen“- auf zu mehr mutigem Widerstand gegen die „Klimapolitik“. Werft die „Klimaängste“ ab, befreit euch von der Bevormundung und kämpft für die „grünen Pflanzen“ und gegen die „Verdummung“. Kant: Sapere aude!
Dipl.-Met. Dr. phil. Wolfgang Thüne
Oppenheim, den 6. April 2023

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