Sucht nach „Klimagerechtigkeit“ unterminiert das Naturrecht! Menschenrechte und Völkerrecht die ersten „Globalisierungsopfer?
Anlässlich des 21. Weltklimagipfels der Vereinten Nationen in Paris einigten sich am 12. Dezember 2015 die Staaten dieser Erde in einem „Weltklimavertrag“, den Anstieg der „Globaltemperatur“ möglichst auf +1,5°C gegenüber einem konkret nicht benannten „vorindustriellen Wert“ zu begrenzen, um die Welt vor einer „Klimakatastrophe“ zu bewahren. Doch wo liegt nun die kritische Obergrenze, wenn es keine klar definierte Untergrenze gibt? Der Übergang von der Agrargesellschaft in eine Industriegesellschaft, die zu einer neuen Gesellschaftsschicht, der „Arbeiterklasse“ führte, vollzog sich nicht im „Gleichschritt“, …