WBGU fordert globale „Koordinationsrevolution“
Rechtzeitig vor Ostern präsentierte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) der Bundeskanzlerin eine Überraschung, einen „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“. Er fordert eine „gerechte neue Weltordnung“ und die „Überwindung tradierter Souveränitätsvorstellungen“ zugunsten einer „politischen Führerschaft“ einer „runderneuerten Organisation der Vereinten Nationen“. Um Antworten auf die „globalen Gerechtigkeits- und Verteilungsfragen“ im Sinne eines „globalen Gesellschaftsvertrages“ fordert der WBGU konkret „akademische Suchprozesse“. Insbesondere Gerechtigkeitsphilosophen, Global-Governance-Theoretiker, Kosmopoliten und Transnationalisten sind aufgefordert, „weltgesellschaftliche Normen“ zu erarbeiten und diesen „zivilisatorischen Quantensprung“ einzuleiten.
Diese intellektuelle Weltelite solle eine Art „Koordinationsrevolution“ einleiten und auf UN-Ebene „Verhandlungen für einen globalen Gerechtigkeitsausgleich“ führen. Vor allem das „kohlenstoffbasierte Weltwirtschaftsmodell ist ein normativ unhaltbarer Zustand, denn es gefährdet die Stabilität des Klimasystems und damit die Existenzgrundlagen künftiger Generationen“. Die „Transformation zur Klimaverträglichkeit“ ist daher ein moralisches Gebot. Es müssen „Entwicklungspfade beschritten werden, die mit der 2°C-Klimaschutzleitplanke kompatibel“ sind und das gehe nur, wenn die „Nationalstaaten ihre kurzfristigen Interessenkalküle zugunsten globaler Kooperationsmechanismen“ aufgeben.
Nach Ansicht des WBGU kommt „dem Klimaschutz eine besondere Bedeutung zu, denn er ist eine conditio sine qua non für nachhaltige Entwicklung“. Der WBGU bekennt aber auch: „Diese „Große Transformation“ ist also keineswegs ein Automatismus. Sie ist auf die „Gestaltung des Unplanbaren“ angewiesen.“ Doch wie etwas, das nicht einmal planbar ist, gestaltet werden soll, darüber schweigt sich der WBGU unter Vorsitz von Hans Joachim Schellnhuber, dem Direktor des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung aus. Dem WBGU (http://www.wbgu.de) gehören weitere acht Experten an. Zur Erhöhung der Energieeffizienz hatte der WBGU in einem Sondergutachten anlässlich der Klimakonferenz 1995 in Berlin eine „Suffizienzrevolution“ zwecks Reduktion der CO2-Emissionen gefordert und ein „Toleranzfenster“ für die „zulässige Klimaentwicklungen“ festgelegt.
Der jetzigen „Koordinationsrevolution“ mit dem Ziel „Globale Transformation“ geht ein Appell an die intellektuell-theoretische Elite der Welt voraus, „durchsetzungsstarke Klimapionierallianzen“ aktiv zu begründen, um den „Aufbau postfossiler transnationaler Ordnungsstrukturen“ zu beschleunigen. Der WBGU ist optimistisch: „Pioniere des Wandels gibt es inzwischen in allen Bereichen der Gesellschaft; sie vertreten in vielen Ländern sogar mehrheitsfähige Positionen“. Sie seien Garanten für „grünes Wachstum“. Die Staaten sollen den Pionieren des Wandels Freiräume verschaffen und sie aktiv fördern.
Dies ist in der Tat ein revolutionärer Ansatz, der das bisher Staat und Wirtschaft tragende und gestaltende Bürgertum aus der politischen Verantwortung entlässt und diese Aufgabe, die „Gestaltung des Unplanbaren“ intellektuellen Visionären überlässt. Minderheiten sollen künftig die traditionellen Mehrheiten mit staatlicher Hilfe majorisieren, damit Produktion, Konsummuster und Lebensstile so verändert werden, dass klimaverträgliche Gesellschaften entstehen“ können. Und was kostet das? „Der globale zusätzliche Investitionsbedarf für eine Transformation zu einer klimaverträglichen Gesellschaft im Vergleich zum „Weiter-so“ dürfte sich bis 2030 etwa in einer Größenordnung von 200 bis 1.000 Mrd. US-$ pro Jahr bewegen, im Zeitraum 2030-2050 noch deutlich darüber.“ Zur Finanzierung wird kein Wort verloren!
Der „Übergang zur Klimaverträglichkeit“ erfordert nach Meinung des WBGU den „Klimaschutz in drei zentralen Transformationsfeldern“ – dem Transformationsfeld Energie, dem Transformationsfeld Urbanisierung, dem Transformationsfeld Landnutzung. Nach Auffassung des WBGU ist die „Bepreisung von CO2“ die wichtigste politische Maßnahme für die Dekarbonisierung. Der CO2-Preis muss um ein Mehrfaches über dem jetzigen Preisniveau des europäischen Emissionshandels liegen. Klimaschutz müsse verfassungsrechtlich zu einem Staatsziel erhoben werden, das Legislative, Exekutive und Judikative zum Handeln verpflichtet. Um diese Zukunftsinteressen institutionell zu verankern, empfiehlt der WBGU, „das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren um eine deliberative „Zukunftskammer“ zu erweitern“.
Der Gedanke an eine der parlamentarischen Demokratie partizipatorisch gleichberechtigt beigeordnete deliberative „Zukunftskammer“ ist verfassungsrechtlich fragwürdig und praktisch eine Aushöhlung und Entmachtung der Zivilgesellschaft, die auf freien Wahlen aller Staatsbürger beruht, zugunsten ideologisch gleichgeschalteter und vernetzter Zirkel. Der WBGU sympathisiert unverhohlen mit dem Gedanken einer „Weltregierung“ auf UN-Ebene, die praktisch der demokratischen Kontrolle der Einzelstaaten entzogen ist und mehr oder weniger absolutistisch-diktatorisch die Geschicke der Welt bestimmt. Die gesamte Konzeption läuft auf einen gigantischen globalen Überwachungsstaat hinaus, der die Bürger dieser Welt total entmündigt und alle Lebensbereiche bürokratischer Kontrolle unterwirft. Der Bürger wird nach ideologischen Vorgaben fremdbestimmt, denn er allein ist unfähig, Zukunftsverantwortung zu übernehmen.
Der Gedanke, ob ihrer Schwächen und Unzulänglichkeiten die Volksherrschaft durch eine Gelehrtenherrschaft zu ersetzen, findet sich bereits bei Plato. Doch die Herrschaft einer demokratisch nicht legitimierten „Herrschaft von Intellektuellen“ wäre der Tod der Demokratien, bei denen alle Macht vom Volke ausgeht. Es wäre das Schlimmste, was der Welt passieren könnte. Es wäre der Tod von Freiheit und Selbstbestimmung zugunsten der brutalen Realisierung theoretischer Weltentwürfe, fiktiver Weltmodelle, die keinerlei Bezug zur Wirklichkeit haben.
Die Realität ist, dass die Welt nie und nimmer eine „klimagerechte Welt“ sein kann. Allein der Gedanke an ein egalitäres „Globalklima“ ist unrealistisch, ja utopisch weil unsinnig! Die Welt kennt eine sich permanent verändernde Wettervielfalt, auf die der Mensch keinen Einfluss hat. Diese ungeheure Wettervielfalt hat eine ebenso gigantische Vielfalt an Fauna und Flora geschaffen. Der Reichtum an Arten und Ökosystemen hat eine Biodiversität ohnegleichen bewirkt, die uns Menschen immer wieder in Erstaunen versetzt. Folge der Vielfalt an Wetter ist eine Vielfalt an unterschiedlichen Klimaregimen, die das mittlere Wettergeschehen an den verschiedenen Punkten der Erde widerspiegeln! Es ist biblisch die Aufgabe des Menschen, diesen „Garten Eden“ zu hegen und zu pflegen. Wandelt sich in einer Region längerfristig das Wetter, so wandelt sich auch das Klima, passt sich die Pflanzen- und Tierwelt der veränderten Situation an. Auch der Mensch praktiziert das seit Millionen von Jahren, denn Wetter- und Klimawandel sind völlig natürliche Phänomene.
Wenn auch ein Großteil der Intellektuellen dem „Klimaschutzwahn“ verfallen ist, der wiederum auf einer Fehlbeurteilung der Realität beruht, und die eingebildete drohende Klimakatastrophe als reales Zukunftsgespenst vor Augen sieht, dann haben sie noch längst nicht das Recht, der überwiegenden Mehrheit der Menschheit dieses Wahn einzureden. Insbesondere das Bürgertum sollte sich gegen die „Treibhaushypothese“ wehren, denn das „Treibhaus“ ist das für den Menschen, was für Pflanzen das Zuchthaus ist. Hier bestimmt der Gärtner, wann und unter welchen Bedingungen Pflanzen gezüchtet werden.
Der „Kooperationsrevolution“ der Intellektuellen muss der freie Bürger, wenn er nicht seine Freiheitsrechte gänzlich einbüßen will, eine Freiheitsrevolution entgegensetzen. Wie schnell kann die „Suffizienzrevolution“ in einen Zustand der allgemeinen Insuffizienz umschlagen. Alle sozialistischen Revolutionen haben weder Freiheit noch Reichtum gebracht, eher Armut und Unfreiheit. Nutznießer war eine neue Führungsschicht!
Vor allem muss sich die Politik, die auf das Wohl der Bürger verpflichtet ist, sich aus der eingebildeten Angst der Intellektuellen zu befreien und sich nicht von ihn infizieren zu lassen, um aus dem „Spiel mit der Angst“ Kapital zu schlagen. Sie muss die „Warnung vor der drohenden Klimakatastrophe“ (1986) als das ansehen, was sie ist, eine leere Drohung. Doch alle Parteien sind der großen Versuchung erlegen, aus der Angst politisches Kapital zu schlagen und ihre Macht zu stärken. Nun wissen sie nicht, die Geister, die sie riefen, wieder los zu werden.
Hierzu kann sie nur der Bürger zwingen. Und er sollte das schleunigst tun. Wenn in den Auslandsinformationen 4/11 Christian Hübner, Koordinator für Umwelt, Klima und Energie in der Hauptabteilung „Europäische und Internationale Zusammenarbeit“ der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin, in einem Aufsatz „Von der Klimaökonomie zur Green Economy“ schreibt, „Aus der Sicht der Ökonomie ist der Klimawandel auch ein Problem nicht geklärter Eigentumsrechte an der Atmosphäre“, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Auch wenn sich eine UN-Weltdiktatur die „Eigentumsrechte an der Atmosphäre“ sichert, würde dann der Klimawandel aufhören? Nein, er könnte es nicht, denn jeder Klimawandel ist eine Folge des Wetterwandels.
Aber die UN-Weltdiktatur könnte sich dadurch finanzieren, dass sie neben dem Ausatmen von Kohlenstoffdioxid auch noch gleich das Einatmen von Sauerstoff besteuert. Mit jedem Atemzug werden der Luft 4,5 Prozent Sauerstoff entnommen und ihr wieder 4,5 Prozent CO2 zugeführt. Existiert diese Steuerschraube erst einmal, dann kann beliebig inflationär an ihr gedreht werden. Dieser durchaus realen Gefahr sollte durch einen Aufstand der Vernunft schleunigst begegnet werden.
Oppenheim, den 26. April 2011
Dr. Wolfgang Thüne
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