Klimaschutz – von einem realen Faszinosum zum abstrakten Kuriosum!
Er fing ganz harmlos an als Neigungsschutz, der Klimaschutz. Durch ungeregelte Bautätigkeit und ein beschleunigtes Ausgreifen der Städte in das Umland drohten die Innenstädte bei hochsommerlichem Strahlungswetter zu nächtlichen Hitzefallen zu werden. Um dies zu verhindern, sollten Frischluftschneisen freigehalten werden, um die tags extrem erhitzen Zentren besser zu durchlüften, die schwüle Luft zu verdrängen und einen gesunden Schlaf zu ermöglichen. Frankfurt am Main war Anfang der 60er Jahre die erste Stadt, die untersuchen ließ, welche Wege die Kaltluft von den Taunushöhen Richtung Innenstadt nahm, um zu verhindern, dass deren Zugbahnen verbaut würden. Sich abkühlende Luft wird schwer, fließt wie Wasser die Hänge hinunter und dann den Tälern folgend in die aufgeheizten Städte. Durch querstehende Bauten wird die Kaltluft wie hinter einem Damm gestaut.
Die topographischen Gegebenheiten von Frankfurt am Südrand des Taunus waren ideal, um diese Idee zur Verbesserung der Wohnqualität, insbesondere bei heißem wie windarmem Hochsommerwetter zu studieren und dann in die Tat umzusetzen. Auf diese Weise nahm der „Klimaschutz“ als juristischer Begriff Eingang in das Bundesbaugesetz. Man war nicht so vermessen, dadurch das Wetter schützen zu wollen, sondern nur darauf bedacht, die orographischen Neigungsverhältnisse so zu schützen, dass bei heißem Sommerwetter die nächtliche Kaltluft entlang ihrer Zugbahnen, Frischluftschneisen genannt, ungehindert in die Innenstädte fließen konnte. Der Klimaschutz war nichts als Neigungsschutz, ganz im Sinne der griechischen Bedeutung des Wortes Klima.
Der Begriff „Klimaschutz“ war bau- wie naturschutzrechtlich etabliert, bevor die Spekulation um das künftige Klima einsetzte. Fürchtete man zu Beginn der 70er Jahre das Nahen einer drohenden Eiszeit, so am Ausgang eine alle bisherigen Vorstellungen sprengende Warmzeit. Man warnte vor einer drohenden „Klimakatastrophe“ durch übermäßig rasche Erwärmung der Erde infolge eines vom Menschen verursachten „Treibhauseffektes“. Der Begriff „Klimaschutz“ bekam einen völlig anderen Bedeutungsinhalt. Mit Klima war nicht mehr die Neigung gemeint, sondern das „mittlere Wetter“ an einem Ort über einer längere Zeit. Laut Definition der Weltorganisation für Meteorologie in Genf, die im Jahre 1979 die erste Weltklimakonferenz einberief, ist das „Klima“ Synonym für das „mittlere Wettergeschehen“ an einem Ort über eine 30jährige Beobachtungsperiode. Doch bis heute kann keiner sagen, was „mittleres Wetter“ ist und wie es sich auswirkt. Dies liegt einfach daran, dass es dieses „mittlere Wetter“ realiter nicht gibt, ebenso nicht wie die mittlere Lebenserwartung, die mittlere Intelligenz, das mittlere Einkommen.
Der Berechnung eines jeden Klimawertes gehen 30jährige meteorologische Beobachtungen und Messungen voran. Das Klima ist ein abgeleiteter, berechneter Wert, dem immer das Wetter vorangeht. Jeder Klimawert ist ein statistisch berechneter und mithin ein abstrakter Wert. Er ist zudem ein konstanter, ein unveränderlicher Wert, denn er betrifft eine zeitlich exakt festgelegte und zudem vergangene Beobachtungsperiode, wie die Perioden 1901-1930, 1931-1960, 1961-1990. Natürlich variieren von Periode zu Periode die Mittelwerte von Temperatur, Feuchte oder Wind, denn das Wetter ist keineswegs konstant und wiederholt sich alle 30 Jahre. Zudem ist es dem Menschen nicht „untertan“, sondern macht, was es will. Seine Beständigkeit liegt in seiner Unbeständigkeit. Der Wunsch nach „Klimaschutz“ verliert hier seinen Sinn. Das Wetter unterliegt wie alles Leben dem Zeitpfeil, es ist irreversibel! Wie die Geschichte, so kennt auch das Wetter keinen Konjunktiv. Was geschehen ist, kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Als statistisch komprimierte Größe namens Klima braucht das vergangene Wetter nicht unter Schutz gestellt zu werden. Dies ist pures wissenschaftliches Imponiergehabe, Kraftmeierei. Und das zukünftige Wetter schützen zu wollen, ist genauso abwegig.
Weil der Mensch gegen die Naturgewalt Wetter absolut hilflos ist, hat er sich seit Urzeiten dem Wetter angepasst und es dabei sehr weit gebracht. Warum sich dennoch im angeblich aufgeklärten 20. Jahrhundert der Gedanke an diese Art „Klimaschutz“ durchsetzen konnte, ist unerklärlich. Jedenfalls haben die Vereinten Nationen den „Schutz des Globalklimas“ zu einer internationalen Verpflichtung erhoben. Der Klimawandel (engl. climate change) müsse unbedingt gestoppt und die „Erderwärmung“ auf 2 Grad begrenzt werden, um das Unheil einer Klimakatastrophe noch abwenden zu können. Dabei wird mit einem gefährlichen sintflutartigen Anstieg des Meeresspiegels wie der Zunahme von Wetterextremen gedroht. Nach dem Friedensnobelpreisträger Al Gore müsse der „Klimakrieg“ sofort beendet werden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel propagierte als ihr Ziel die „globale Klimagerechtigkeit“ als angewandte weltweite soziale Gerechtigkeit. Die globale Wetterungerechtigkeit müsse abgeschafft und ein Einheitswetter angestrebt werden.
Kein Klimaexperte und kein Politiker beherzigen die Mahnung von Friedrich Hegel, dass am Anfang jedweder wissenschaftlichen wie politischen Tätigkeit die Arbeit am Begriff steht. Die “globale Klimagerechtigkeit“ ist zweifach unmöglich, ja physikalisch unsinnig. Jeder weiß, dass die Erde eine Kugelgestalt hat, sich täglich um die eigene Achse und jährlich mit einem Neigungswinkel von 23,5 Grad, der „Schiefe der Ekliptik“, auf elliptischer Bahn um die Sonne dreht. Jeder weiß, dass alles Leben auf Erden von der Sonnenstrahlung abhängt. Auch die Allgemeine Zirkulation, das Wetter, bezieht seine Antriebsenergien von der Sonne. Da die Sonne nicht über jedem Punkt der Erdkugel gleichzeitig senkrecht stehen kann, das wäre nur bei einer „Erdscheibe“ möglich, fallen die Sonnenstrahlen mit ständig wechselnder Neigung auf die Erde und erwärmen die Erdoberfläche unterschiedlich, erzeugen Temperatur- und Druckunterschiede und setzen die Allgemeine Zirkulation in Bewegung.
Am Äquator muss ein Punkt in 24 Stunden etwa 40 000 Kilometer zurücklegen. Mit einer Geschwindigkeit von 1666 km/h wechselt sich der Neigungswinkel, die Inklination, das Klima der Sonnenstrahlen. In 50 Grad Nord oder Süd beträgt die Geschwindigkeit ca. 850 km/h, um an den Polen auf null zurückzugehen. Ob man von Klima als Neigung oder mittlerem Wetter aus geht, das Vorhaben „globale Klimagerechtigkeit“ ist nichts als dummes Politgeschwätz. Da waren die Griechen weitaus schlauer. Weil sie der Erde als „Kugel“ ansahen, teilten sie als logisch denkende und mit Verstand begabte Wesen die Erdoberfläche in fünf Klima- oder Neigungszonen ein. Die äquatoriale Zone mit Tropenklima reichte bis zum nördlichen und südlichen Wendekreis in 23,5 Grad. Die beiden gemäßigten Zonen folgten bis 66 Grad nördlicher wie südlicher Breite an. Dann folgten die beiden Zonen mit dem Polarklima, wo sich 6monatiger Tag und 6monatige Nacht abwechseln.
Das verdeutlicht noch einmal: Auch vom Aspekt Klima als „mittlerem Wetter“ ist das Ziel „globale Klimagerechtigkeit“ völlig utopisch, weil unrealistisch und wirklichkeitsfremd. Alle genannten Klimazonen haben vom Äquator an bis zu den Polen völlig unterschiedliches Wetter. Wie soll eine Wetter- und damit Klimagerechtigkeit aussehen? Beides gibt es nicht und kann es prinzipiell nicht geben. Dies drückt ein altes chinesisches Sprichwort aus: „Die Natur ist ungerecht, aber darin liegt ihre größte Gerechtigkeit“! Auch das Wetter ist ungerecht! Die wie auch immer berechnete Global- oder Weltmitteltemperatur von 15 Grad Celsius ist ein fiktiver Wert, der praktisch nirgendwo auf der Welt gilt und nirgends herbeigeführt, gemessen oder gefühlt werden kann. Von der „Globaltemperatur“ auf die Existenz eines „Globalklimas“ zu schließen, das vom Menschen gesteuert und beeinflusst werden kann, ist wissenschaftlich eine unverzeihliche Todsünde.
Von Wilhelm Busch stammt der Spruch: „Wie der Wind bläst, so treibt die Spreu!“ Analog kann man feststellen: „Wohin der Zeitgeist bläst, dahin treiben die Intellektuellen!“ Dies betrifft inzwischen auch die Juristen, die sich zunehmend Gedanken machen, wie man den Bürger vor Gefahren wie dem Klimawandel schützen kann. Der Inhaber des Lehrstuhls für Umweltrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, Prof. Dr. jur. Felix Ekardt, glaubt, dass alle Bürger dieser Erde nicht nur einen solchen Anspruch haben, sondern dass dieser zu den Grundrechten, den Menschenrechten gehöre. Dies hat er am 26. August 2010 in einem Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e. V. „Menschenrechte und Klimapolitik“ kundgetan. Er kommt zu dem Fazit: „Die bisherige nationale, europäische und internationale Klimapolitik erweist sich dabei als hinter den Anforderungen der Grundrechte zurückbleibend.“
Haben nach den Klimaexperten und Klimapolitikern auch die Juristen jeglichen Blick für die Realitäten verloren? Hat die Fixierung auf den Klimaschutz den Blickwinkel ideologisch so verengt, dass man nicht mehr zwischen Realität und Virtualität, zwischen Machbarem und Wünschbarem, zwischen Schein und Wirklichkeit zu unterscheiden vermag? Ist man nicht mehr in der Lage, zwischen den Begriffen Wetter und Klima zu differenzieren? Wetter ist tagtägliche Wirklichkeit, doch Klima eine bloße Abstraktion, ein statistischer Wert. Wie weit ist die Egozentrizität in den Expertengremien schon gediehen, dass man die eigenen Gedankenmodelle schon über die Wirklichkeit und die daraus resultierenden Tatsachen und beobachtbaren, messbaren wie experimentell nachvollziehbaren Fakten stellt?
Das Treibhausmodell wird auf immer und ewig ein fiktives Modell bleiben, weil, so steht es in jedem Fachbuch der Biologie und Ökologie, die Erde ein „offenes“ und kein geschlossenes Ökosystem ist, wenngleich die Wahl des griechischen Begriffes „Oikos“ unterstellt, der Mensch könne in dem „Oikos“ wie in seinem Haus die Fenster und Türen schließen, es abschließen. Wenn man die Erde als „offenes Ökosystem“ beschreibt, dann, weil in der Tat in der Atmosphäre ein Wellenlängenbereich existiert, durch den die Wärmestrahlung der Erde ohne Behinderung, sprich Absorption, ins Weltall entweichen kann. Dies nennt man in der Meteorologie das „stets offene atmosphärische Strahlungsfenster“ zwischen 7 und 13 Mikrometer. Dies kann der Mensch nicht schließen und wenn er noch so viel Kohlendioxid in die Luft pustet, weil das CO2 nur Strahlung von 15 Mikrometer absorbieren kann. Deswegen wird es selbst nach dem heißesten Wüstentag in der Nacht empfindlich kalt!
Doch auch ein gläsernes Gewächshaus ist kein geschlossenes System, denn Wärme geht ja nicht nur durch Strahlung, sondern ebenso durch Leitung und Konvektion verloren. Mag das Glasdach den Durchgang der Wärmestrahlung verhindern und das Entweichen erwärmter Luft durch Konvektion unterbinden, die Leitung bleibt. Glas ist ein guter Wärmeleiter, ein so schlechter Isolator, dass sich an seiner Unterseite Eisblumen bilden können. Fällt in einem Tropenhaus mit wärmeliebenden Orchideen die Heizung in einer strengen Winternacht aus, dann erfrieren die Orchideen so wie die Menschen, die in einem Auto mit leerem Tank sitzen, das in einer Schneewehe steckengeblieben ist.
Juristen und insbesondere Rechtsphilosophen, die sich mit dem Thema Klimawandel und Klimaschutz befassen, sollten sich zuerst mit der Begrifflichkeit auseinandersetzen, bevor sie den Anspruch auf Klimaschutz als ein Menschenrecht propagieren. Für Felix Ekardt gilt: Si tacuisses, philosophus mansisses! Oder gilt auch in dem Fachbereich Jura das, was der damalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft e. V., Prof. Dr. Hubert Markl, im Jahr 2000 bei der EXPO in Hannover feststellte: „Lug und Trug sind integrale Bestandteile des Forschens!“ Merke: Klima lässt sich nicht schützen, solange der Mensch das Wetter nicht schützen kann, sich vielmehr vor ihm schützen muss. Es ist schon faszinierend kurios, was sich in den Wissenschaften abspielt.
Offensichtlich weckt vor allem bei Intellektuellen das Signal „Klimaschutz“ als konditionierter Reiz reflexartig ein instinktives Anpassungsverhalten, das zu einem autonomen Ritual geworden ist und als Resonanz ein kollektives Verhalten, eine soziale Induktion, auslöst, die gegen Vernunftargumente praktisch immun ist. Doch eine derartige Anpassung an den Zeitgeist ist noch kein Wissenserwerb.
Oppenheim, den 29. September 2010
Dr. Wolfgang Thüne
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